Kranken­ver­si­che­rung

Kranken­ver­si­che­rung für Grenzgänger

Wer den Grenzgängerstatus für die Schweiz erlangt, muss sich gemäß den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten grundsätzlich in der Schweiz ver­sichern lassen (Erwerbsortsprinzip).

Für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht. Dieses bietet Ihnen als Grenzgänger die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten drei Monate ab Stellenantritt von der Kranken­ver­si­che­rungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, falls Sie weiterhin in Ihrem Wohnland versichert bleiben möchten.


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Ein starker Partner mit hervorragender Kundenzufriedenheit ist hier die Swica.


Lassen Sie sich, über die verschiedenen Möglichkeiten die sich Ihnen

als Grenzgänger in die Schweiz

im Kranken­ver­si­che­rungsbereich bieten, von uns beraten!



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